Der Datenbestand beinhaltet Moore und weitere organische Standorte, die sich mit den historischen Kulturlandschaften von landesweiter Bedeutung gemäß Daten des Niedersächsischen Landschaftsprogramms (Karte 3 – Schutzgut Landschaftsbild - Kulturlandschaften – Historische Kulturlandschaften mit landesweiter Bedeutung) überlagern. Der Datenbestand enthält die historischen Moorkulturlandschaften von landesweiter Bedeutung, die sehr stark durch historische Elemente und Strukturen geprägt sind und dadurch einen Einblick in die Lebensumstände früherer Generationen bieten. Diese Moorkulturlandschaften besitzen oftmals einen hohen ästhetischen Reiz und touristischen Wert.Im Datenbestand sind nur Flächen > 25 ha enthalten. Kleinere Flächen sind auf der nachgelagerten Planungsebene darzustellen.
Der Datenbestand beinhaltet Moore und weitere organische Standorte, die sich mit den historischen Kulturlandschaften von landesweiter Bedeutung gemäß Daten des Niedersächsischen Landschaftsprogramms (Karte 3 – Schutzgut Landschaftsbild - Kulturlandschaften – Historische Kulturlandschaften mit landesweiter Bedeutung) überlagern. Der Datenbestand enthält die historischen Moorkulturlandschaften von landesweiter Bedeutung, die sehr stark durch historische Elemente und Strukturen geprägt sind und dadurch einen Einblick in die Lebensumstände früherer Generationen bieten. Diese Moorkulturlandschaften besitzen oftmals einen hohen ästhetischen Reiz und touristischen Wert.Im Datenbestand sind nur Flächen > 25 ha enthalten. Kleinere Flächen sind auf der nachgelagerten Planungsebene darzustellen.
Standorte der historische Kulturlandschaftsobjekte im Landkreis Diepholz Das Projekt „Spurensuche“ des Niedersächsischen Heimatbundes beinhaltet die Erfassung histori-scher Kulturlandschaften und ihrer Elemente. Allein im Landkreis Diepholz sind ca. 600 Objekte durch ehrenamtliche Helfer aufgesucht, relevante Informationen erfasst (u.a. auch die Lagekoordinaten) und in einer Datenbank gespeichert worden. Zudem wurden Fotos von den Objekten gemacht und gespeichert.
Geographische Namen sind elementarer Bestandteil von Geobasisinformationen. Sie sind Eigennamen für bestimmte Örtlichkeiten oder Gebiete der Erdoberfläche sowohl zu Lande als auch auf dem Wasser. Dabei sind sie zu unterscheiden von geographischen Gattungsbezeichnungen. Es handelt sich also um Namen, denen wir in der Natur- und Kulturlandschaft begegnen. Der Datensatz "Geographische Namen (GN250)" orientiert sich am Maßstab 1 : 250 000, umfasst ca. 117 000 Einträge und wird jährlich aktualisiert und kann über das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) bezogen werden.
Aktualität der Daten:
seit 01.01.1999, gegenwärtig aktuell
Wallhecken (auch Knick, Knicke, Knicks, Öwer oder Över) ist eine Bezeichnung für von Gehölzen bewachsene, häufig künstlich errichtete Erd-, Stein- oder Torfwälle in Mitteleuropa. Sie sind als Grenzmarkierung und Einfriedung weit verbreitete landschaftsprägende Elemente der Kulturlandschaft. Die durchschnittliche Höhe eines Walls beträgt etwa einen Meter, die durchschnittliche Breite bei Erdwällen etwa zwei Meter.
Aktualität der Daten:
seit 12.02.2019, gegenwärtig aktuell
Als besondere Landschaftsräume dienen Naturparke (NRP) sowohl dem Erhalt einmaliger Kulturlandschaften als auch deren touristischen Vermarktung zu Zwecken der Erholung und Bildung. Der Erhalt der Biotop- und Artenvielfalt wird über großräumige Landschafts- und Naturschutzgebiete gewährleistet. Rechtliche Grundlage ist dabei § 27 Abs. des 1 BNatSchG, das die einheitliche Entwicklung und Pflege der entsprechenden Gebiete vorsieht.
Aktualität der Daten:
seit 16.07.2017, gegenwärtig aktuell
Wallhecken (auch Knicks) sind mit Bäumen oder Sträuchern bewachsene teils historische Erdwälle, die als Einfriedung bzw. Grenzmarkierung dienen. Als "Naturzäune" stellen sie weit verbreitete und prägende Elemente der Kulturlandschaft dar und bieten Lebensraum für verschiedene Pflanzen und Tierarten. Als geschützte Landschaftsbestandteile sind Wallhecken nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V.m. § 22 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) geregelt. Im Landkreis Lüneburg sind ca. 413 Wallhecken gesetzlich geschützt (Stand 09/2013).