Aktualität der Daten:
seit 08.04.2011, gegenwärtig aktuell
Erhaltungssatzungen vom Landkreis Lüchow-Dannenberg. Es werden die Umringe der Erhaltungssatzung für die Samtgemeinden Lüchow (Wendland), Elbtalaue und Gartow dargestellt.
Nutzungsbedingungen: Ein Anspruch auf dauernde Verfügbarkeit der Kartendienste besteht nicht! Insbesondere können keinerlei rechtliche Ansprüche - sowohl gegen die Stadt Georgsmarienhütte als auch gegen Dritte - aus der Nutzung der bereitgestellten Daten hergeleitet werden.
Verbindliche Auskünfte können ausschließlich nur unmittelbar bei der Stadt Georgsmarienhütte eingeholt werden.
Erhaltungssatzung (Sanierungssatzung) der Stadt Dannenberg. Gemeinde hat das Gebiet, in dem eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme durchgeführt werden soll, durch Beschluss förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt (förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet).
Der INSPIRE-Datensatz zum Thema *Bodennutzung* enthält die Bebauungspläne als verbindlicher Teil der Bauleitplanung ("Bebauungsplanung") und konkretisiert durch eine gezielte Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse den Flächennutzungsplan in Teilflächen (z. B. für ein Wohngebiet). In Bebauungsplänen kann die Gemeinde festsetzen, was für eine geordnete "städtebauliche Entwicklung" angemessen ist, z. B. Art und Umfang der Bebauung. Die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen erfolgen in einer Satzung, sind also für den Bürger verbindlich. Weiterhin wurden Gebiete auf Grundlage der 34erSatzungen, Örtliche Bauvorschriften, Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart des Gebietes der Altstadt (Erhaltungssatzung) und Sanierungssatzungen ausgewiesen.
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