Darstellung aller nach Störfallverordnung erfassten Betriebe im Landkreis Diepholz Die Störfallverordnung (StöV oder 12. BImSchV in Deutschland, StFV in der Schweiz) oder Industrieunfallverordnung (IUV, Österreich) ist eine Verordnung, die den Schutz von Mensch und Umwelt vor den Folgen von plötzlich auftretender Störfällen bei technischen Anlagen mit Austritt gefährlicher Stoffe regeln soll. Nicht darin geregelt sind entsprechend Allmählichkeitsschäden durch zu hohe Emissionen. Sie setzt die Anforderungen der europäischen Seveso-II-Richtlinie in das jeweilige nationale Recht um. Die Störfallverordnung gilt für alle Betriebsbereiche (z. B. Produktionsanlagen, Lager), in denen gefährliche Stoffe oberhalb einer sog. Mengenschwelle vorhanden sind. Die Betreiber der betroffenen Betriebsbereiche sind durch die Störfallverordnung verpflichtet, Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um Störfälle von vornherein zu vermeiden, auftretende Störfalle sofort zu erkennen und entsprechend zu handeln sowie deren Auswirkungen auf den Menschen und die Umwelt so weit wie möglich zu minimieren. ---- Den Downloadservice zu diesem Thema finden Sie unter DOWNLOAD-LINKS ----
Aktualität der Daten:
seit 01.01.2008, gegenwärtig aktuell
Dieser Datensatz enthält eine Auswahl an Informationen zu Verkehrsflughäfen, Verkehrslandeplätzen, Sonderflughäfen, Sonderlandeplätzen sowie Segelfluggeländen im Zuständigkeitsbereich der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Der Datensatz wird halbjährlich aktualisiert.
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Kartendienst mit folgenden Themen: genehmigte und beantragte Biogasanlagen, genehmigte und beantragte Blockheizkraftwerke, genehmigte und beantragte Windkraftanlagen, genehmigte Solarparks, genehmigte Störfallbetriebe ---- Den Downloadservice zu den Einzelthemen finden Sie unter DOWNLOAD-LINKS ----
Die nach Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) 2. Zyklus 2016 - 2021 ermittelten potentiell betroffenen Industrieanlagen für die Hochwasser-Lastfälle HQhäufig, HQ100, HQextrem.Bearbeitungsgrundlage ist der Datenbestand Bereich Niedersachsen Stand 04.10.2018.Erfasst wurden alle Industrieanlagen gemäß Industrieemissionsrichtlinie IED 2010/75/EU, E-PRTR (Pollutant Release and Transfer Register = Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister) und Störfall-Richtlinie (zwölfte Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 15. März 2017, Umsetzung der europäischen Richtlinie 2012/18/EU (Seveso-III-Richtlinie)) und in Hinsicht auf mögliche Betroffenheit durch Hochwasserrisikogebiete geprüft, in dem alle in einer Entfernung bis zu 200 m gelegenen Anlagen für die Risikobewertung berücksichtigt wurden.