(1) Die Grenzen des Nationalparks ergeben sich aus dem beigefügten Kartenwerk, das Bestandteil dieses Gesetzes ist: 1. Digitale Topografische Karte (DTK) im Maßstab 1 : 100 000 (Anlage 2), 2. verkleinerte Amtliche Karte 1 : 5 000 (AK5) im Maßstab 1 : 10 000 (Anlage 3). Die geografischen Koordinaten der Anlagen 2 und 3 sind im geodätischen Referenzsystem WGS 84 sowie als projizierte Koordinaten im Europäischen Terrestrischen Referenzsystem 1989 (ETRS 89) mit der Universalen Transversalen Mercator-Abbildung bezogen auf die Zone 32 N (UTM 32N) dargestellt (Anlage 4); Gleiches gilt für die geografischen Koordinaten in den Anlagen 1 und 6. 3Die vom Nationalparkgebiet umschlossenen Flächen, die keiner der in § 5 Abs. 1 genannten Zonen zugeordnet sind, sind nicht Bestandteil des Nationalparks. (2) Für die Abgrenzung des Nationalparks ist seewärts und in den Mündungstrichtern von Ems, Weser und Elbe sowie in der Jade die Verbindungslinie zwischen den in der Anlage 2 eingetragenen, durch geografische Koordinaten bestimmten Punkten maßgeblich, soweit nicht in den Mündungstrichtern von Elbe und Weser zwischen zwei Koordinatenpunkten die niedersächsische Landesgrenze oder ein Leitwerk verläuft; in diesem Fall wird die Grenze durch die Landesgrenze oder den stromabgewandten Fuß des Leitwerks gebildet. (3) Die landwärtigen Grenzen des Nationalparks sind in den Anlagen 2 und 3 durch Punktlinien dargestellt. 2Auf den in den Anlagen 2 und 3 durch eine unterbrochene Punktlinie gekennzeichneten Grenzabschnitten ist die mittlere Hochwasserlinie maßgeblich. 3Auf den in den Anlagen 2 und 3 durch eine rote Punktlinie gekennzeichneten Abschnitten ist die seeseitige Grenze des Deiches (§ 4 Abs. 3 des Niedersächsischen Deichgesetzes) maßgeblich. 4Für den Verlauf der in den Anlagen 2 und 3 durch eine schwarze nicht unterbrochene Punktlinie gekennzeichneten Grenzen ist die Karte maßgeblich. 5Soweit gemäß Satz 3 die seeseitige Grenze des Deiches die Grenze des Nationalparks bildet, verändert sich diese Grenze mit den zugelassenen Veränderungen des vorhandenen Deiches. 6In diesem Fall macht das für den Naturschutz zuständige Ministerium soweit erforderlich die Anlagen 2 und 3 neu bekannt. Der Datensatz liefert die Grenzen als Vektoren. Die GIS-Daten können unter der Rubrik "Verweise" herunter geladen werden.
Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes stellt im Rahmen des "Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice" (ELWIS) aktuelle Wasserstände an schiffahrtsrelevanten Pegeln des Wesergebiets im Internet zur Verfügung (siehe Verweise).
Aktualität der Daten:
seit 02.07.2013, gegenwärtige Aktualität unklar
Zur Überwachung der Luftqualität betreibt das GAA Hildesheim (ZUS LLG) das Lufthygienische Überwachungssystem Niedersachsen (LÜN). An den dargestellten ortsfesten Messstationen werden gasförmige und partikuläre Schadstoffe in der Luft sowie meteorlogische Parameter erfasst. Es wird zwischen verkehrsnahen, industriell geprägten und Messstationen im städtischen, vorstädtischen bzw. ländlichen Hintergrund unterschieden.
Stundenaktuell werden die Konzentrationswerte für die Luftschadstoffe Stickstoffdioxid, Schwefeldioxid, Ozon, Kohlenmonoxid und Feinstaub (PM10) sowie zum Wetter (Temperatur, Windrichtung, Windgeschwindigkeit, Luftdruck, Regendauer, UV-Index, Globalstrahlung) zur Verfügung gestellt, die an den in Niedersachsen landesweit verteilten LÜN-Messstationen ermittelt werden. Weitere Informationen und Zugänge zu den Daten finden Sie in der Rubrik "Verweise" weiter unten.
Für eine Reihe (z. B. Hannover, Bremen, Wunstorf und Wittmund) niedersächsischer Flugplätze sind nacheinander Fluglärmzonen berechnet worden. Das Linien-Shape „Lärmschutzbereich“ umfasst das Gebiet außerhalb des Flughafengeländes, in dem eine bestimmte Lärmbelastung überschritten wird (§§ 2 - 4 FluLärmG). Für dieses Gebiet regelt das FluLärmG Bauverbote und -beschränkungen, die Erfordernis von passiven Schallschutzmaßnahmen sowie Entschädigungen für Einschränkungen der Wohnnutzung. Je Anlage gibt es mehrere Zonen.
Stundenaktuell werden die Konzentrationswerte für die Luftschadstoffe Stickstoffdioxid, Schwefeldioxid, Ozon, Kohlenmonoxid und Feinstaub (PM10) sowie zum Wetter (Temperatur, Windrichtung, Windgeschwindigkeit, Luftdruck, Regendauer, UV-Index, Globalstrahlung) zur Verfügung gestellt, die an den in Niedersachsen landesweit verteilten LÜN-Messstationen ermittelt werden. Es existiert eine frei zugängliche JSON-Datei, die die stündlichen Messwerte aller LÜN-Messstationen der letzten 30 Tage zur Verfügung stellt. Dieser Datensatz wird z.B. von der LÜN-Applikation für mobile Endgeräte ("LÜN-App") genutzt und beinhaltet ferner gesundheitliche Bewertungen der Schadstoffkonzentrationen und Metadaten zu den gemessenen Komponenten sowie zu den Probenahmestellen. Auf der LÜN-Messwertarchiv-Downloadseite können Sie zusätzlich Daten der letzten 90 Tage im CSV-Format herunterladen. Die Zugriffs-URLs finden Sie in der Rubrik "Verweise" weiter unten.
Ziel der Maßnahme ist der Erhalt bestimmter naturschutzfachlich wertvoller und schutzbedürftiger Biotoptypen. Gefördert wird die Beweidung von montanen Wiesen, Magerrasen, Sand- und Moorheiden und die maschinelle Mahd von montanen Wiesen einschließlich Abtransport des Mähgutes.