WMS-Dienst des in das INSPIRE-Anwendungsschema "Geplante Bodennutzung" transformierten Bebauungsplans „HO 044 1. Änderung "Zufahrtsverbot an der Marienburger Straße"“ der Stadt Hildesheim basierend auf einem XPlanung-Datensatz in der Version 5.2.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Stadt Hildesheim“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: Stadt Hildesheim (2023) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Die Stadt Braunschweig hat bereits 2009 die für 2012 verbindlichen Anforderungen der "Umgebungslärmrichtlinie" als Teil 6 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) umgesetzt. Dargestellt ist hier die erste Stufe der Lärmminderungsplanung, die sogenannte Lärmkartierung. Die Daten werden nach Lärmarten (Schienen-, Straßen-, Fluglärm, Industrie-, Gewerbelärm) esondert ermittelt. Die Verwendung der standarisierten Belastungsindizes, Lden und Lnight sorgt dafür, dass die Daten EU-weit vergleichbar werden.
In dem Projekt „Die Zosera-Gesellschaften der niedersächsischen Watten“ wurde 1969 das niedersächsische Wattengebiet auf den Bestand von Seegras (Zostera noltii und Zostera marina) untersucht. Hier bei wurden, neben Beprobungen von August 1970, andere Arbeiten mit in die Untersuchung einbezogen (Zeitraum 1937 bis 1971).