Altablagerungen im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes sind stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen und Flächen, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind, d. h. meist alte bzw. "wilde" Deponien. Die Karte zeigt die Altablagerungen sowie die Wasserschutzgebiete.