Schon 2009 hat die Stadt Braunschweig als eine der ersten Städte in Deutschland ein kostenfreies Solarkataster für das Stadtgebiet im Internet veröffentlicht. Inzwischen hat sich die Technik weiterentwickelt und das Braunschweiger Angebot wurde den heutigen technischen Möglichkeiten angepasst. Im Solarkataster können Sie mit Hilfe der Straßeneingabe und Hausnummernauswahl rasch Ihr Gebäude ausfindig machen. Die Einfärbung der Dachflächen zeigt Ihnen die grundsätzliche Eignung für die Photovoltaik- oder Solarthermienutzung. Der Weg von der Planung bis zur fertigen Anlage ist in den "11 Schritten zur eigenen Solaranlage" aufgeführt.
Kartendienst mit folgenden Themen: genehmigte und beantragte Biogasanlagen, genehmigte und beantragte Blockheizkraftwerke, genehmigte und beantragte Windkraftanlagen, genehmigte Solarparks, genehmigte Störfallbetriebe ---- Den Downloadservice zu den Einzelthemen finden Sie unter DOWNLOAD-LINKS ----
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
Nutzungsbedingungen: Sämtliche Rechte an diesem Dienst liegen bei der Gemeinde Stadt Dassel. Das Anschauen ('Viewing') ist kostenfrei. Jede darüber hinausgehende Nutzung, so auch das Einbinden in weitere Anwendungen, bedarf einer vertraglichen Grundlage. Die kommerzielle Nutzung ohne vertragliche Grundlage mit der Gemeinde Stadt Dassel ist ausdrücklich ausgeschlossen. Eine systematische Nutzung des Produktes, welche darauf ausgerichtet ist, einen Sekundärdatenbestand zu erstellen, ist ausdrücklich untersagt.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0“ bzw. „dl-by-de/2.0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Stadt Osnabrück“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: Stadt Osnabrück (2023) Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-by-de/2.0).
Gemäß Artikel 16 der EU - Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser (91/271/EWG) hat jeder Mitgliedstaat alle zwei Jahre einen Lagebericht über die Beseitigung von kommunalen Abwässern und Klärschlamm in ihrem Zuständigkeitsbereich zu veröffentlichen. Die hier abgebildeten Daten sind aus einer Liste der Einleitungsstellen aller Kläranlagen mit einer Ausbaugröße größer 2 000 EW (Stand 31.12.2014) mit Angaben über Ausbaugröße, Belastung einschließlich Zu- und Ablaufkonzentrationen bzw. Frachten erstellt. Zusätzlich wurde eine räumliche Zuordnung nach der Lage zu den Wasserkörpern der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) berechnet.