Dieser Datensatz beinhaltet die Vorranggebiete "Windenergienutzung" entsprechend der zeichnerischen Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig in der Fassung von 2008, 1. Änderung (2020). Die Satzung über die Festlegung der 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig 2008 wurde am 14.03.2019 von der Verbandsversammlung des Regionalverbands Großraum Braunschweig beschlossen. Mit Bescheid vom 04. März 2020 (ArL BS 20303 / RGB-2008-Änd. 1) hat die Obere Landesplanungsbehörde, das Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig, die 1. Änderung des RROP 2008 genehmigt. Das Regionale Raumordnungsprogramm 2008, 1. Änderung für den Großraum Braunschweig tritt am 02. Mai 2020 in Kraft. Im Regionalen Raumordnungsprogramm 2008, 1. Änderung ist die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung des Großraums Braunschweig festgelegt. Zum Verbandsgebiet des Großraums Braunschweig gehören die kreisfreien Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg sowie die Landkreise Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel.
Nutzungsbedingungen: Creative Commons Namensnennung 4.0 International (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/)
Die Namensnennung hat nach folgendem Muster zu erfolgen:
Regionalverband Großraum Braunschweig (Lizenz: CC BY 4.0)
Dieser Datensatz beinhaltet die Vorranggebiete "Windenergienutzung" entsprechend der zeichnerischen Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig in der Fassung von 2008, 1. Änderung (2020). Die Satzung über die Festlegung der 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig 2008 wurde am 14.03.2019 von der Verbandsversammlung des Regionalverbands Großraum Braunschweig beschlossen. Mit Bescheid vom 04. März 2020 (ArL BS 20303 / RGB-2008-Änd. 1) hat die Obere Landesplanungsbehörde, das Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig, die 1. Änderung des RROP 2008 genehmigt. Das Regionale Raumordnungsprogramm 2008, 1. Änderung für den Großraum Braunschweig tritt am 02. Mai 2020 in Kraft. Im Regionalen Raumordnungsprogramm 2008, 1. Änderung ist die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung des Großraums Braunschweig festgelegt. Zum Verbandsgebiet des Großraums Braunschweig gehören die kreisfreien Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg sowie die Landkreise Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel.
Nutzungsbedingungen: Creative Commons Namensnennung 4.0 International (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/)
Die Namensnennung hat nach folgendem Muster zu erfolgen:
Regionalverband Großraum Braunschweig (Lizenz: CC BY 4.0)
Aktualität der Daten:
seit 01.02.2011, gegenwärtig aktuell
Für die Nutzung der Windenergie durch raumbedeutsame Windenergieanlagen im Landkreis Heidekreis sind in der Zeichnerischen Darstellung der 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2000 des Landkreises Heidekreis, Teiländerung Windenergienutzung, Vorranggebiete Energiegewinnung festgelegt.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)“ bzw. „cc-by/4.0” (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Landkreis Heidekreis“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben, gefolgt vom Kürzel für die Lizenz. Beispiel für den Quellenvermerk: Landkreis Heidekreis (2024) CC-BY-4.0
Regionales Raumordnungsprogramm 2016 der Region Hannover, INSPIRE PLU vollvektoriell (Aus den abgegebenen Daten lassen sich keine verbindlichen Festlegungen ableiten. Lediglich die zeichnerische Darstellung des RROP ist hinsichtlich der Festlegungen verbindlich. Alle Dokumente des RROP 2016 finden Sie auf regionalplanung-hannover.de)
Nutzungsbedingungen: Zu berücksichtigen ist, dass die Regionalplanung bei ihren Kartenwerken einen Planungsmaßstab von 1:50.000 zugrunde legt. Die Abgrenzungen der Gebiete im RROP 2016 wurden gebietsscharf, jedoch nicht parzellen- bzw. zeichnungsscharf vorgenommen. Aus ggf. zur Verfügung gestellten Daten lassen sich keine verbindlichen Festlegungen ableiten. Lediglich die zeichnerische Darstellung des RROP (Teil der Satzung) ist hinsichtlich der Festlegungen verbindlich. Zu berücksichtigen ist auch, dass der 12. Senat des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) mit Urteil vom 5. März 2019 die Festlegungen zur Steuerung der Windenergienutzung (Konzentrationsplanung) im RROP 2016, Abschnitt 4.3.2 Ziffer 02, für unwirksam erklärt hat. Das Urteil wurde am 21.05.2019 rechtskräftig. Damit enthält das aktuelle RROP 2016 derzeit keine Festlegungen für die Windenergienutzung.
Regionales Raumordnungsprogramm 2016 der Region Hannover, INSPIRE PLU vollvektoriell (Aus den abgegebenen Daten lassen sich keine verbindlichen Festlegungen ableiten. Lediglich die zeichnerische Darstellung des RROP ist hinsichtlich der Festlegungen verbindlich. Alle Dokumente des RROP 2016 finden Sie auf regionalplanung-hannover.de)
Nutzungsbedingungen: Zu berücksichtigen ist, dass die Regionalplanung bei ihren Kartenwerken einen Planungsmaßstab von 1:50.000 zugrunde legt. Die Abgrenzungen der Gebiete im RROP 2016 wurden gebietsscharf, jedoch nicht parzellen- bzw. zeichnungsscharf vorgenommen. Aus ggf. zur Verfügung gestellten Daten lassen sich keine verbindlichen Festlegungen ableiten. Lediglich die zeichnerische Darstellung des RROP (Teil der Satzung) ist hinsichtlich der Festlegungen verbindlich. Zu berücksichtigen ist auch, dass der 12. Senat des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) mit Urteil vom 5. März 2019 die Festlegungen zur Steuerung der Windenergienutzung (Konzentrationsplanung) im RROP 2016, Abschnitt 4.3.2 Ziffer 02, für unwirksam erklärt hat. Das Urteil wurde am 21.05.2019 rechtskräftig. Damit enthält das aktuelle RROP 2016 derzeit keine Festlegungen für die Windenergienutzung.
Der Energieatlas zeigt die Standorte für Windenergie- und Biogasenergieanlagen in Niedersachsen. Er basiert auf Daten der Landkreise und kreisfreien Städte (2013/2014) sowie den aktuellen Meldungen des EEG-Anlagenregisters. Die Standorte für Wind- und Biogasanlagen wurden mit dem Stand Dezember 2019 zuletzt fortgeschrieben. Als tagesaktuelle Datenquelle für die Standorte wird empfohlen das Marktstammdatenregister heranzuziehen.
Die Daten des Energieatlas Niedersachsen können als Web-Map-Service (WMS) eingebunden werden und sind auf Nachfrage auch als Datei erhältlich (Shapefile). Bei Interesse nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Die Datengrundlagen wurden mit großer Sorgfalt für den Energieatlas aufbereitet und ausgewertet. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Daten wird jedoch keine Gewähr übernommen. Für Sach- und Vermögensschäden, die Nutzern durch die Verwendung der Daten und Karten sowie aus der Unmöglichkeit des Zugriffes oder der Benutzung entstehen, übernimmt der Herausgeber keine Verantwortung. Dem Herausgeber kommt keine Garantie- und Einstandshaftung für das technische Funktionieren, die Kompatibilität mit der von dem Nutzer verwendeten Soft- oder Hardware sowie Virenfreiheit zu. Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz als Herausgeber des Energieatlas Niedersachsen behält sich vor, den Energieatlas Niedersachsen ohne Angaben von Gründen einzustellen.
Aktualität der Daten:
seit 28.08.2023, gegenwärtige Aktualität unklar
Am 26.06.2023 hat der Kreistag den Satzungsbeschluss zum 2. Entwurf (2023) gefasst. Das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg als zuständige Obere Landesplanungsbehörde hat die 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms des Landkreises Stade 2013 mit Verfügung vom 23.08.2023 [ArL LG. 15 – 20303/59] genehmigt. Mit der Bekanntmachung der Satzungsgenehmigung im Amtsblatt des Landkreises Stade, 37/2023 am 21.09.2023, wird die 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2013 des Landkreises Stade wirksam.