Geodatensatz
Aktualität der Daten:
seit 01.01.2007, gegenwärtige Aktualität unklar
Gewässer II. Ordnung sind Gewässer, die eine überörtliche Bedeutung für die Wasserwirtschaft haben. Diese Gewässer sind in einem Verzeichnis aufgeführt, dass das Land Niedersachsen per Verordnung erlassen hat. Für die Unterhaltung sind in die jeweiligen Unterhaltungsverbände in ihrem Gebiet zuständig.
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