(1) Die Grenzen des Nationalparks ergeben sich aus dem beigefügten Kartenwerk, das Bestandteil dieses Gesetzes ist: 1. Digitale Topografische Karte (DTK) im Maßstab 1 : 100 000 (Anlage 2), 2. verkleinerte Amtliche Karte 1 : 5 000 (AK5) im Maßstab 1 : 10 000 (Anlage 3). Die geografischen Koordinaten der Anlagen 2 und 3 sind im geodätischen Referenzsystem WGS 84 sowie als projizierte Koordinaten im Europäischen Terrestrischen Referenzsystem 1989 (ETRS 89) mit der Universalen Transversalen Mercator-Abbildung bezogen auf die Zone 32 N (UTM 32N) dargestellt (Anlage 4); Gleiches gilt für die geografischen Koordinaten in den Anlagen 1 und 6. 3Die vom Nationalparkgebiet umschlossenen Flächen, die keiner der in § 5 Abs. 1 genannten Zonen zugeordnet sind, sind nicht Bestandteil des Nationalparks. (2) Für die Abgrenzung des Nationalparks ist seewärts und in den Mündungstrichtern von Ems, Weser und Elbe sowie in der Jade die Verbindungslinie zwischen den in der Anlage 2 eingetragenen, durch geografische Koordinaten bestimmten Punkten maßgeblich, soweit nicht in den Mündungstrichtern von Elbe und Weser zwischen zwei Koordinatenpunkten die niedersächsische Landesgrenze oder ein Leitwerk verläuft; in diesem Fall wird die Grenze durch die Landesgrenze oder den stromabgewandten Fuß des Leitwerks gebildet. (3) Die landwärtigen Grenzen des Nationalparks sind in den Anlagen 2 und 3 durch Punktlinien dargestellt. 2Auf den in den Anlagen 2 und 3 durch eine unterbrochene Punktlinie gekennzeichneten Grenzabschnitten ist die mittlere Hochwasserlinie maßgeblich. 3Auf den in den Anlagen 2 und 3 durch eine rote Punktlinie gekennzeichneten Abschnitten ist die seeseitige Grenze des Deiches (§ 4 Abs. 3 des Niedersächsischen Deichgesetzes) maßgeblich. 4Für den Verlauf der in den Anlagen 2 und 3 durch eine schwarze nicht unterbrochene Punktlinie gekennzeichneten Grenzen ist die Karte maßgeblich. 5Soweit gemäß Satz 3 die seeseitige Grenze des Deiches die Grenze des Nationalparks bildet, verändert sich diese Grenze mit den zugelassenen Veränderungen des vorhandenen Deiches. 6In diesem Fall macht das für den Naturschutz zuständige Ministerium soweit erforderlich die Anlagen 2 und 3 neu bekannt. Der Datensatz liefert die Grenzen als Vektoren. Die GIS-Daten können unter der Rubrik "Verweise" herunter geladen werden.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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Bounding Box Nationalpark Nds. Wattenmeer | 6.603°/53.223° | 8.686°/53.988° |
Niedersachsen (03000000) | 6.655°/51.295° | 11.598°/53.894° |
Niedersächsisches Wattenmeer |
Regionalschlüssel |
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Koordinatensystem |
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Verweise und Downloads
Querverweise (2)
Weitere Verweise (4)
Nutzung
Nutzungsbedingungen |
Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0Quellenvermerk: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz |
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Zugriffsbeschränkungen |
Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen |
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Anwendungseinschränkungen |
Keine |
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Kontakt
Ansprechpartner
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Referat 14 - Umweltinformation, Digitalisierung, eGovernment
Archivstr. 2
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Fachinformationen
Informationen zum Datensatz
Digitale Repräsentation |
Vektor |
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Fachliche Grundlage |
Der Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer erstreckt sich vor der niedersächsischen Küste zwischen der Grenze zu den Niederlanden am Dollart und der Elbmündung bei Cuxhaven. Die Karte zeigt die Grenzen des Nationalparks und die Schutzzonen. Die Zonierung regelt das "Gesetz über den Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer" (siehe Verweise). |
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Datengrundlage |
DTK25, TK50, TK100, DGK5 |
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Herstellungsprozess |
Die Geometrien der per Gesetz (Nds. Wattenmeer vom 30.07.1999 und Harz vom 01.08.2001) geschützten Nationalparke wurden auf Grundlage der digitalen topografischen Karte 1:25.000 Mitte des Jahres 2009 aktuell digitalisiert. Vorherige Digitalisierungen beim NLP Wattenmeer wurden auf Basis der topografischen Karte 1:50.000 erstellt, welche auf den Grundlagen DGK 1:5.000 (Inselkernbereich) und TK 1:100.000 (restliche Bereiche) basierten. |
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Zusatzinformationen
Eignung / Nutzung |
Darstellung ohne Gewähr. Rechtsverbindlichkeit geben nur die kartografischen Anlagen des Gesetzes (siehe Verweise). |
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Weitere rechtliche Grundlagen |
Gesetz über den Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ (NWattNPG) |
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Sprache des Datensatzes |
Deutsch |
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Konformität
Spezifikation der Konformität | Spezifikationsdatum | Grad der Konformität | Geprüft mit |
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VERORDNUNG (EG) Nr. 1205/2008 DER KOMMISSION vom 3. Dezember 2008 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Metadaten | 15.12.2009 |
Datenformat
Name | Version | Kompressionstechnik | Spezifikation |
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Shapefiles |
Medien
Medium | Datenvolumen | Speicherort |
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Online Link | 0.3 MB |
Schlagworte
INSPIRE-Themen | Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten Meeresregionen |
INSPIRE - Räumlicher Anwendungsbereich | Regional |
ISO-Themenkategorien | Meere Planungsunterlagen, Kataster Umwelt |
Suchbegriffe | Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten Erholung Gesetz über den Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ (NWattNPG) Meeresregionen Nationalpark opendata Regional Schutzstatus Umwelt Wattenmeer |
Informationen zum Metadatensatz
Objekt-ID |
7BC86FCC-7FBE-435C-AC7B-64A22237854C |
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Aktualität der Metadaten |
06.06.2024 |
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Sprache Metadatensatz |
Deutsch |
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Datensatz / Datenserie |
Datensatz |
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XML Darstellung |
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Ansprechpartner (Metadatum) |
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Metadatenquelle |
Daten- und Dienste-Katalog (Umweltministerium)
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Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
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