Digitaler landesweiter Datenbestand der relevanten Schallschutzwände, welche zur Berechnung der Lärmkarten 2022 nach EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG, 34. BImSchV) genutzt werden. Der Sachdatenbestand enthält die für eine Lärmberechnung nach BUB (Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen) relevanten Attribute für jedes Element. Die Geometrie soll die jeweilige Mittelachse des Bauwerkes an der höchsten Stelle repräsentieren und ist in seiner Detaillierung an die akustischen Erfordernisse und die Modellbildung angepasst. Die Höhenangaben sind als Höhe über Gelände (nicht über NN) zu verstehen und sind Bestandteil der Sachdatentabelle. Die Lärmschutzwände der Ballungsräume Hannover, Hildesheim, Braunschweig, Osnabrück, Oldenburg und Göttingen sind nicht. Bestandteil dieses Datensatzes, dies gilt ebenso für die zum Bundesland Bremen zugehörigen Lärmschutzwände.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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Niedersachsen (03000000) | 6.655°/51.295° | 11.598°/53.894° |
Regionalschlüssel |
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Koordinatensystem |
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Verweise und Downloads
Querverweise (1)
Weitere Verweise (3)
Nutzung
Nutzungsbedingungen |
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Anwendungseinschränkungen |
Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) |
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Kontakt
Ansprechpartner
Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm, Gefahrstoffe und Störfallvorsorge (ZUS LLGS)
Goslarsche Straße 3
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Fachinformationen
Informationen zum Datensatz
Fachliche Grundlage |
Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie RL 2002/49 hat die Europäische Union erstmals eine einheitliche Regelung zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm getroffen. Die Richtlinie zielt darauf ab, schädliche Umwelteinwirkungen durch Umgebungslärm zu vermeiden und zu vermindern. Den Umgebungslärm im Sinne der Richtlinie verursachen vor allem Straßen-, Eisenbahn- und Flugverkehr sowie Industriegebiete in Ballungsräumen. Die Mitgliedstaaten werden mit der Richtlinie verpflichtet, für bestimmte Gebiete und Schallquellen in einem vorgegebenen Zeitrahmen • strategische Lärmkarten nach einheitlichen Methoden zu erstellen, • die Öffentlichkeit über die Lärmbelastungen und die damit verbundenen Wirkungen zu informieren, • Aktionspläne aufzustellen, wenn bestimmte Kriterien zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen oder zum Schutz und Erhalt ruhiger Gebiete nicht erfüllt sind und • die EU-Kommission über die Lärmbelastung und die Betroffenheit der Bevölkerung in ihrem Hoheitsgebiet zu informieren. |
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Herstellungsprozess |
Die Berechnung des Pegels Ln erfolgt nach der VBUS (vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen). Ermittelt werden diese Pegel rechnerisch in einer Höhe von 4m über Grund und in einem Raster von 10 x 10 m. |
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Zusatzinformationen
Herstellungszweck |
Den Kommunen soll eine Planungsgrundlage für den Lärmaktionsplan zur Verfügung gestellt werden. Zudem liefert die Lärmkarte einen Anhaltspunkt über die Anzahl von Lärm betroffener Einwohner. |
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Weitere rechtliche Grundlagen |
Vierunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung) (34. BImSchV) |
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Sprache des Datensatzes |
Deutsch |
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Konformität
Spezifikation der Konformität | Spezifikationsdatum | Grad der Konformität | Geprüft mit |
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VERORDNUNG (EG) Nr. 1205/2008 DER KOMMISSION vom 3. Dezember 2008 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Metadaten | 15.12.2009 |
Datenformat
Name | Version | Kompressionstechnik | Spezifikation |
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Shapefiles | vom 23.01.2023 | WinZip |
Informationen zum Metadatensatz
Objekt-ID |
935FA2FA-267E-4545-8CA3-A811F85BFBEE |
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Aktualität der Metadaten |
06.06.2024 |
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Sprache Metadatensatz |
Deutsch |
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Datensatz / Datenserie |
Datensatz |
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XML Darstellung |
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Ansprechpartner (Metadatum) |
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Metadatenquelle |
Daten- und Dienste-Katalog (Umweltministerium)
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Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
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