Natura2000: FFH-Gebiete: Digitale landesweite Übersichtskarte der Geometrien aller Niedersächsischen FFH-Gebiete mit Angaben zu NAME: Gebietsname - NUMMER: Landesinterne Gebietsnummer - KENNZ_EU: EU-Kennzeichnung des Gebietes - KOMMENTAR: Bezeichnung bis 2004 - WRRL_REL: WRRL-relevant (Wasserabhängigkeit des Gebietes) – SDB_URL: Gebietsdaten-Standarddatenbogen - DATEN_URL: Link zu den vollständigen Gebietsdaten - RECHT_VOM: Datum des Durchführungsbeschlusses der EU-Kommission - BEKANNT: Öffentliche Bekanntmachung der Gebiete - SHAPE.STArea: Größe der Geometrie in Quadratmeter. Nach der EG-Richtlinie 92/43/EWG über die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, FFH) muss jeder Mitgliedstaat Gebiete für ein zusammenhängendes ökologisches Netz von Schutzgebieten benennen. In der digitalen Karte werden alle gemeldeten FFH-Gebiete für Niedersachsen, einschließlich der bereits durch die EU Kommission als "Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung" festgestellten Gebiete, flächendeckend dargestellt. Geometrien nur auf Grundlage der Topografischen Karte 1:50.000 (TK50) aussagekräftig. EU-Vogelschutzgebiete: Digitale landesweite Übersichtskarte der Geometrien aller Niedersächsischen EU-Vogelschutzgebiete mit Angaben zu NAME: Gebietsname - NUMMER: Landesinterne Gebietsnummer - KENNZ_EU: EU-Kennzeichnung des Gebietes - KOMMENTAR: Datum des Beschlusses der Landesregierung - WRRL_REL: WRRL-relevant (Wasserabhängigkeit des Gebietes) – SDB_URL: Gebietsdaten-Standarddatenbogen - DATEN_URL: Link zu den vollständigen Gebietsdaten - RECHT_VOM: Beschlussfasssung durch MU - BEKANNT: öffentliche Bekanntmachung der Beschlussfassung des MU - SHAPE_STArea: Größe der Geometrie in Quadratmeter. Gemäß Artikel 4 der EG-Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) sind die Mitgliedsstaaten (in der Bundesrepublik Deutschland die Bundesländer) verpflichtet, die flächen- und zahlenmäßig geeignetsten Gebiete für Arten des Anhangs I der Richtlinie (Art. 4 Abs. 1) und für Zugvogelarten (Art. 4 Abs. 2) zu besonderen Schutzgebieten (BSG, Europäische Vogelschutzgebiete) zu erklären und der Europäischen Kommission als Teil des ökologisch vernetzten Schutzgebietssystems Natura 2000 zu melden. In der digitalen Karte werden alle derzeit geeigneten als EU-Vogelschutzgebiete ausgewiesenen Flächen in Niedersachsen dargestellt. Geometrien nur auf Grundlage der Topografischen Karte 1:50.000 (TK50) aussagekräftig. Schutzgebiete: Naturdenkmale (ND): Digitale landesweite Übersichtskarte: Alle flächenhaften niedersächsischen Naturdenkmale mit Angaben u. a. zu Name, VO-Datum und in Krafttretung. Naturdenkmale (ND) werden gemäß § 21 NAGBNatSchG durch Verordnung der Unteren Naturschutzbehörden (UNB) ausgewiesen. Es liegen Informationen über die Fläche (in unterschiedlichen Maßstäben) und die Verordnungen (analog) aller ND vor. Geometrien nur auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:25.000 (DTK25) aussagekräftig. Rechtlich verbindlich sind ausnahmslos die Gebietsabgrenzungen und Flächenangaben in den jeweiligen Verordnungen oder Gesetzen der Schutzgebiete. Naturparke (NP): Digitale landesweite Übersichtskarte: Alle niedersächsischen Naturparke mit Informationen u. a. zum Namen, Träger, Recht vom und Datum der in Krafttretung. Das Niedersächsische Umweltministerium hat die Naturparke einschließlich überarbeiteter Karten, z. T. mit erweiterten Grenzen, 2011 neu bekannt gemacht. Geometrien nur auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:50.000 (DTK25) aussagekräftig. Rechtlich verbindlich sind ausnahmslos die Gebietsabgrenzungen und Flächenangaben in den jeweiligen Verordnungen oder Gesetzen der Schutzgebiete. Biosphärenreservat (BSR): Digitale Landesweite Übersichtskarte: Die Geometrien mit den Attributen wie Name, Größe, in Kratftreten, etc., des per Gesetz vom 23.11.2002 geschützten Biosphärenreservates wurden auf Grundlage der digitalen topografischen Karte 1:25.000 digitalisiert. Das Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue erstreckt sich über etwa 90 Stromkilometer von Schnackenburg bis Hohnstorf bei Lauenburg. Es besitzt eine Gesamtgröße von rund 56.760 Hektar. Innerhalb des Gebiets wurden rund 34.010 Hektar zum EU-Vogelschutzgebiet erklärt. 21.780 Hektar sind - teilweise in Überdeckung mit dem Vogelschutzgebiet - FFH-Gebiet. © 2015, geodaten@nlwkn-dir.niedersachsen.de Geometrien nur auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:25.000 (DTK25) aussagekräftig.Rechtlich verbindlich sind ausnahmslos die Gebietsabgrenzungen und Flächenangaben in den jeweiligen Verordnungen oder Gesetzen der Schutzgebiete. Nationalparke: Digitale landesweite Übersichtskarte: Geometrien mit Attributen (Name, Größe, In Krafttretung, etc.) der in Niedersachsen durch Gesetz des niedersächsischen Landtages geschützten Nationalparke - Nationalpark Nds. Wattenmeer und der niedersächsische Teil des Nationalparks Harz. Geometrien nur auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:25.000 (DTK25) aussagekräftig. Rechtlich verbindlich sind ausnahmslos die Gebietsabgrenzungen und Flächenangaben in den jeweiligen Verordnungen oder Gesetzen der Schutzgebiete. Landschaftsschutzgebiete: Digitale landesweite Übersichtskarte: Geometrien aller flächenhaften niedersächsischen Landschaftsschutzgebiete (LSG) mit Attributen u. a. wie Fläche, Datum der VO und Datum des In-Kraft-Tretens. Landschaftsschutzgebiete werden gemäß § 19 NAGBNatSchG durch Verordnung der Unteren Naturschutzbehörden (UNB) ausgewiesen. Geometrien nur auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:25.000 (DTK25) aussagekräftig. Rechtlich verbindlich sind ausnahmslos die Gebietsabgrenzungen und Flächenangaben in den jeweiligen Verordnungen oder Gesetzen der Schutzgebiete. Naturschutzgebiete: Digitale landesweite Übersichtskarte: Geometrien aller niedersächsichen Naturschutzgebiete (NSG) mit Angaben u. a. zu Name, Kennzeichen, VO-Datum, Datum des Inkrafttretens. Naturschutzgebiete werden gemäß § 16 NAGBNatSchG durch Verordnung ausgewiesen. Geometrien nur auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:25.000 (DTK25) aussagekräftig. Rechtlich verbindlich sind ausnahmslos die Gebietsabgrenzungen und Flächenangaben in den jeweiligen Verordnungen oder Gesetzen der Schutzgebiete.